Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen bilden eine Gemeinschaft, die nur dann gut funktionieren kann, wenn die Regeln der Schul- und Hausordnung eingehalten werden.

Diese Schul- und Hausordnung ist für den oben angeführten Personenkreis bindend.

1.    Schulweg

  1. Schülerinnen und Schüler kommen auf dem kürzesten und sichersten Weg pünktlich zur Schule.
    1. Nach Beendigung des Unterrichts bzw. nach der Betreuung begeben sich die Schüler sofort auf dem direkten Wege nach Hause.

2.    Schulhof

  • Auf dem vorderen Schulhof herrscht von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art, einschließlich Fahrräder.
    • Eltern parken im Platanenweg und achten darauf, dass die Osteinfahrt (Eschenweg) frei bleibt.
    • An der Schule tätige Lehrkräfte sowie offizielle Fahrzeuge zur Schülerbeförderung dürfen zum Parken in den vorgesehenen Parkbereich einfahren.
    • Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad oder Roller kommen, schieben ihr Fahrzeug zu den Fahrradständern und stellen es dort ab. Für abgestellte Fahrzeuge besteht keine Haftung.
  • Schulhaus

3.1 Ab 7.35 Uhr dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus nur durch den Haupteingang betreten (mit Ausnahme der Grundschulförderklasse). Der Aufenthalt in der Eingangshalle ist gestattet. Beim ersten Läuten um 7.45 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler ins Klassenzimmer.

3.2 Der Unterrichtsraum darf ohne Genehmigung der Lehrkraft nur in den Pausen oder beim Zimmerwechsel verlassen werden. Toben und Rennen im Schulhaus ist nicht gestattet.

3.3    Die Aufsichtspflicht in den Klassen- und Fachräumen beginnt um 7.40 Uhr. Bei späterem Schulbeginn halten sich die Kinder bis zum Läuten im Schulhof oder in der Eingangshalle auf.

3.4    Die Schülerinnen und Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss die Schule.

3.5    Eltern holen ihre Kinder nur in begründeten Ausnahmefällen in den Klassenzimmern ab.

4.    Ordnung im Klassenzimmer

  • Jede Klasse stellt mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin Regeln über die Ordnung und das Verhalten im Klassenzimmer auf und sorgt für ihre Einhaltung.
    • Die Arbeitsmittel und Geräte sind sachgerecht zu benutzen und ordnungsgemäß aufzubewahren.
    • In den Klassenräumen auftretende Schäden oder Defekte sollten sofort dem Schulleiter zur Kenntnis gebracht werden.
    • Für Beschädigungen, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haftet der Verursacher bzw. sein Erziehungsberechtigter entsprechend der gesetzlichen Vorlagen.
    • Nach Unterrichtsschluss wird das Klassenzimmer in ordentlichem Zustand verlassen; der Fußboden wird gesäubert, die Jalousien werden hochgekurbelt und die Fenster geschlossen.
    • In Fachräumen werden wertvolle Arbeitsmaterialien aufbewahrt; sie dürfen deshalb von Schülerinnen und Schülern nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
    • Die Turnhallen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

5.    Pausen

  • Kleine Pausen:
    • Zimmerwechsel, Lehrerwechsel und der Gang zur Toilette sind im Doppelstundenblock mit fünf Minuten berücksichtigt. Sie können aber auch nach Maßgabe der Lehrkraft durchgeführt werden.
    • Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer hält die Schüler dazu an, während des Lehrerwechsels im Klassenzimmer Ruhe und Ordnung einzuhalten und die Toilette zu benutzen.
  • Hofpause:
    • Bei Pausenbeginn gehen die Schülerinnen und Schüler sofort zu den Pausenhöfen.
    • In der Hofpause nehmen die Kinder aufeinander Rücksicht. Sie beachten die Einzelregelungen, die im Unterricht besprochen wurden.
    • Die Grünanlagen werden pfleglich behandelt.
    • Das Werfen von Schneebällen, Steinen und anderen harten Gegenständen ist untersagt.
    • Die Pausenhöfe dürfen nicht verlassen werden, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
    • Ball und Wurfspiele sind nur im inneren Schulhof erlaubt. Es werden nur Softbälle verwendet.
    • In den beiden Schulhöfen führt je eine Lehrkraft Aufsicht. Sie werden von „Pausenhelfern“ aus den 4. Klassen unterstützt.
    • Beim Läuten gehen die Schülerinnen und Schüler in geordneten Reihen ins Schulhaus.
    • Sonderregelungen werden durch die Schulleitung bekannt gegeben.
    • Bei schlechtem Wetter verbringen die Schülerinnen und Schüler die Pausen in ihren Klassenräumen und lassen die Türen offen; Aufsicht hateine Lehrkraft pro Gang.
    • Sonderregelungen werden durch die Schulleitung bekannt gegeben.

6.    Unfälle

  • Versicherungsschutz:
    • Bei Unfällen auf dem Schulweg, dem Schulgelände und bei allen sonstigen schulischen Veranstaltungen – auch wenn sie außerhalb des Schulgrundstücks stattfinden – besteht für alle Schülerinnen und Schüler Versicherungsschutz.
    • Unfälle aller Art sind deshalb umgehend oder bei nächster Gelegenheit im Sekretariat zu melden.
    • Verhalten bei Unfällen (und akuten Krankheiten):
      • Je nach Schwere des Unfalls bzw. der Erkrankung entscheiden die verantwortlichen Lehrkräfte über die Art der einzuleitenden Hilfsmaßnahmen und informieren die Eltern.
      • Lehrkräften sowie Schulbediensteten ist es nicht erlaubt, Schülerinnen und Schülern Medikamente zu verabreichen.
      • Chronische und schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin gemeldet werden.

7.    Sonstiges

  • Grundsätzlich ist der Gebrauch von Handys durch Kinder sowie das Fahren mit Inlinern, Skatboards und Rollern während der Schulzeit im Schulgebäude und auf dem Gelände nicht erlaubt. Ausnahmen regelt die Schulleitung.
    • Erkrankungen und sonstige Versäumnisse sind dem Klassenlehrer bzw. der -lehrerin durch die Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen.
    • Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern sind durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu beantragen.

Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist gemäß Schulbesuchsverordnung vom 13.01.1995, §4:

  1. bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgenden Unterrichtstagen der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin,
  2. bis zu 30 Unterrichtstagen die Schulleitung;
  3. bei einem zusammenhängenden Zeitraum von über 30 Unterrichtstagen die Schulaufsichtsbehörde.
    1. Während der Unterrichtszeit dürfen grundsätzlich keinerlei Aussprachen und Beratungen mit Eltern und anderen Personen erfolgen.

Die Lehrkräfte stehen dafür in den Sprechstunden oder zu vorher vereinbarten Terminen außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung.

Die Schulordnung wird zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres den Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben; hierüber erfolgt ein Eintrag ins Klassenbuch.

Die Erziehungsberechtigten werden am ersten Elternabend im Schuljahr vom Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin über die Schulordnung informiert.

(Überarbeitet am 25.09.2012)