Inklusion

Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur schulischen Inklusion beschlossen. Die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch können nun wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratzungszentrum besucht. Entscheiden sie sich für den Unterricht an einer allgemeinen Schule,
spricht man von Inklusion bzw. von inklusivem Unterricht.

Das bedeutet, dass ein Kind mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch eine allgemeine Schule besucht (meist wohnortnah) und dort stundenweise Unterstützung durch eine/n SonderpädagogIn bekommt.
Bei der Inklusion geht es darum, Schule von Anfang an so zu gestalten, dass jedes Kind gleichberechtigt an allen Prozessen teilhaben und diese mitgestalten kann – unabhängig von den individuellen Fähigkeiten. Ziel ist es, Verschiedenheit als Selbstverständlichkeit zu sehen und Stärken sowie Schwächen eines jeden einzelnen als etwas ganz Normales zu erleben.

Seit vielen Jahren arbeiten wir gemeinsam mit den Allgemeinen Schulen unseres Einzugsgebietes in inklusiven Lerngruppen.

An der Zweiburgenschule macht die konzeptionelle Nähe zur Grundschule Inklusion und Kooperation zu etwas ganz Besonderem: Unter einem Dach gibt es hier Grundschulklassen, inklusive Lerngruppen und Schulklassen im Förderschwerpunkt Lernen. Übergänge sind einfach und unkompliziert möglich, ein Wechsel des Lernortes ist in der Regel bei festgestelltem Förderschwerpunkt Lernen gar nicht mehr nötig.

Durch den intensiven Austausch des Schulteams wird Inklusion und Kooperation aktiv gelebt und gestaltet.

Weitere Informationen zur Inklusion in Baden- Württemberg: